Ablauf

Ein Erasmus-Aufenthalt ist mit organisatorischem Aufwand verbunden. Im Folgenden wird dieser, spezifisch auf den FB Sozialwesen bezogen, skizziert. Darüber hinaus finden Sie hilfreiche allgemeine Informationen und Übersichten auf folgenden Seiten des für alle Fachbereiche der EAH zuständigen Akademischen Auslandamts (International Office) der EAH:

Die im Folgenden dargestellte Übersicht ist am FB SW entstanden und soll Ihnen die verschiedenen organisatorischen Schritte und ihre Reihenfolge veranschaulichen. Die einzelnen Punkte werden weiter unten erklärt.
Nicht dargestellt sind begleitende Vorbereitungshandlungen wie der Besuch von Sprachkursen oder die Suche nach einer Unterkunft.

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Übersicht: Ablauf eines Erasmusaufenthalts

 

Auswahl der Partnerhochschule und Bewerbung

Nutzen Sie zu Ihrer ersten Orientierung zur Auswahl Ihres Wunschziels die Informationen auf dieser Homepage, insbesondere zu unseren Partnerhochschulen. Besuchen Sie sodann die Auslandssprechstunde des FB SW und informieren Sie sich ggf. parallel über Finanzierungsmöglichkeiten beim Akademischen Auslandsamt (International Office).

Wenn Sie sich für eine Wunschhochschule entschieden haben, informieren Sie bitte zunächst den FB-Koordinator für internationale Angelegenheiten (Prof. Dr. v. Harbou). Er gibt Ihnen dann eine Rückmeldung, ob es noch freie Plätze gibt. Verfassen Sie sodann eine Bewerbung (gerichtet an die Wunschhochschule, in der Landessprache oder auf Englisch) und fügen Sie Ihren Lebenslauf bei. Schicken Sie beides als Nominierungswunsch per E-Mail-Anhang an den FB-Koordinator für internationale Angelegenheiten (Prof. Dr. v. Harbou). Er wird Sie dann ggf. zur Nominierung im Akademischen Auslandsamt (International Office) vorschlagen.

 

Learning Agreement und Modulvergleich

Um das Auslandsstudium vorzubereiten, ist die Erstellung eines (Online) Learning Agreement (LA/ OLA) “before the mobility“ erforderlich, das vom Erasmus-Koordinator des FB akzeptiert und unterschrieben werden muss. Dieses füllen Sie in Absprache mit dem Erasmus-Koordinator des Fachbereichs und unter Berücksichtigung der Informationen ihrer Zielhochschule aus. Das (OLA) legen Sie über die OLA-Internetseite an.

Füllen Sie vor Erstellung des Learning Agreements das Dokument Modulvergleich vollständig aus und übersenden dies dem Erasmus-Koordinator des FB. Bei dem Modulvergleich werden die gewünschten Kurse der Partnerhochschule den Modulen der EAH gegenübergestellt. Der Modulvergleich dient auch der späteren Anrechnung Ihrer Kurse nach Abschluss Ihres Auslandssemesters.
Sobald die Kurse (unter Vorbehalt) feststehen und Sie Zugriff auf das (O)LA haben, können sie nun die Kurse der Partnerhochschule, welche Sie belegen wollen in „Tabel A: Before The Mobility“, eintragen und bei „Tabel B: Before the Mobility“ die EAH-Module, deren Anerkennung Sie voraussichtlich beantragen werden.

Sie sind selbst für das rechtzeitige Ausfüllen und das Einholen der erforderlichen Unterschriften verantwortlich. Ohne ein von dem Erasmus-Koordinator unterschriebenes (O)LA können Sie nicht von der EAH für das Erasmus-Programm nominiert werden. Wenn es zu Veränderungen während des Auslandsaufenthalts (z.B. weil Kurse nicht oder zeitgleich stattfinden) kommt, wird das (O)LA ggf. im Teil “During the Mobility“ vor Ort aktualisiert.

Bei der Auswahl der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen kommt es auf die Vergleichbarkeit (nicht Deckungsgleichheit) mit Veranstaltungen an der EAH an.Vergleichen Sie mit der Jenaer Studien-/Prüfungsordnung: Wenn im Ausland im Wesentlichen vergleichbare Module/Veranstaltungen (thematischer Inhalt, Leistungsniveau und Leistungsumfang, Anzahl der Credits…) absolviert und vergleichbare Prüfungs-/Studienleistungen erbracht werden, ist die Anerkennung wahrscheinlich. Das ist im Einzelnen mit dem Erasmus-Koordinator im Vorfeld abzustimmen und im Modulvergleich und (O)LA einzutragen.

Im Hinblick auf die Erasmus-Förderung schreiben die Regelungen vor, dass der Erwerb von mindestens 30 Credit Points anzustreben sind, von welchen mindestens 15 Credit Points am FB SW der EAH anrechenbar sein sollten.

Im folgenden Video zeigen wir Ihnen nochmal, wie Sie den Modulvergleich erstellen und das Learning Agreement richtig ausfüllen:


Erklärvideo Modulvergleich und Learning Agreement

 
Weitere Informationen finden sich hier, unter Punkt 5. Erstellung des Online-Learning-Agreements.

 

Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Nach Rückkehr aus dem Ausland ist von Ihnen umgehend ein entsprechender Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (aktuell Prof. Dr. Felix Wilke) zu stellen und der Erasmus-Koordinator (aktuell Prof. Dr. Frederik von Harbou) in cc: mit einzubinden. Sie können den unterschriebenen Antrag als PDF-Anhang per E-Mail übersenden. In dem schriftlichen Antrag listen Sie bitte genau die (Jenaer) Module mit den wesentlichen Angaben (Thema, Leistungsniveau, Form der PL und Credits) auf, die Sie anerkannt haben wollen, mit dem entsprechenden Ergebnis/Bewertung der an der auswärtigen Hochschule erzielten (Prüfungs-)Leistung und fügen Sie die entsprechende Bescheinigung der Partnerhochschule (sog. transcript of records (tor)) sowie Ihren Modulvergleich (s.o.) als PDF bei.

Werden an der ausländischen Partnerhochschule die Module nicht wie bei uns einzeln dargestellt, sondern in themen- und disziplinübergreifenden Studienprogrammen angeboten (so z.B. Porsgrunn, Groningen), muss in der Gegenüberstellung im Modulvergleich deutlich werden, welche einzelnen Module in Jena damit abgedeckt werden sollen.

Im Hinblick auf die im Ausland verschiedenen Benotungssysteme werden die Noten für das hiesige System umgerechnet. Es wird sich dabei an der Umrechnungstabelle der RWTH Aachen orientiert und jeweils für Sie möglichst günstig ab- bzw. aufgerundet.

So könnte ein Anerkennungsantrag aussehen:
Dokument: Muster des Anerkennungsantrags
Dokument: Muster des Anerkennungsantrags

 
Die mehrfache Anrechnung ein und derselben Leistung auf unterschiedliche Module ist nicht möglich. Möglich ist aber ggf. mehrere im Ausland abgelegte Kurse/Module (insb. wenn sie einzeln mit deutlich weniger Stundenumfang und credits verbunden sind) zusammenzurechnen, um sie als „Paket“ dem in Jena anzurechnenden Modul gegenüberzustellen. Nicht ersetzt werden kann die BA-/ MA-Abschlussarbeit. Erfahrungsgemäß am leichtesten anrechenbar sind arbeitsfeld- und methodenbezogene Vertiefungsveranstaltungen. Letztlich wird jedoch stets eine Einzelfallentscheidung getroffen.

 

Learning Agreement After the Mobility und Erfahrungsbericht

Nach dem Auslandsaufenthalt und nach der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, wird abschließend ein Learning Agreement „After the Mobility“ erstellt. Auch hier sind Sie eigenständig für das rechtzeitige Ausfüllen und das Einholen der Unterschriften verantwortlich.
Bitte denken Sie daran, dass der Teil „After the Mobility“ erst nach der Entscheidung des Prüfungsausschusses unterschrieben wird und sofern auch der Erfahrungsbericht beim Erasmus-Koordinator eingereicht wurde.

Dieser Erfahrungsbericht über das Auslandsstudium sollte innerhalb von 1-2 Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland beim Erasmus-Koordinator eingereicht werden soll. Dieser Bericht kann gleichzeitig für den beim AAA einzureichenden Bericht für das Erasmusstipendium verwendet werden und wird m Übrigen über die Homepage künftigen an einem Auslandsstudium interessierten Studierenden überlassen.

 

Tipps

Die Erfahrungen zeigen, dass es kaum möglich ist, alle in der Heimathochschule zu belegenden Module bzw. zu erbringenden Leistungen im Ausland zu erfüllen bzw. vice versa alle belegten Module (im Umfang von 30 credits) auch vollständig als Leistungen in Jena anrechnen zu lassen, weshalb sich in der Regel das Studium verlängern wird.

Aber ein Auslandsstudium sollte nicht nur wegen der Anerkennung, sondern vor allem wegen möglicher neuer persönlicher und fachlicher Erfahrungen gewählt werden, etwa mit Themen, die an der EAH nicht geboten werden können.

Zu beachten wäre deshalb, dass Sie die Kurse/Seminare/Module (aus dem Studienplan in Jena), die Sie während des Auslandsaufenthalts nicht abdecken können, ggf. bereits in ein früheres Semester vorziehen bzw. nach der Rückkehr in Jena nachholen müssen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass an der EAH nicht immer alle Module in jedem Semester, sondern ggf. nur im WiSe bzw. SoSe angeboten werden.

Nach den BAföG-Informationen (vgl. https://www.auslandsbafoeg.de) verlängert sich die BAföG-Förderungshöchstdauer um die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Wenn Sie also ein Semester länger brauchen, ist das unschädlich.

Besonders zu berücksichtigen sind ggf. die Friktionen, die sich aus der Änderung unserer Modulordnungen ergeben können: grundsätzlich gilt die Modulordnung, mit der die Studierenden ihr Studium begonnen haben (Rückwirkungsverbot), es sei denn, die Studierenden beantragen die Überleitung in die neue Modulordnung. Ersteres kann zu Komplikationen führen, wenn die Veranstaltungen nach der neuen Modulordnung nach Rückkehr aus dem Ausland nicht mehr angeboten werden und wenn auch im Ausland keine entsprechenden Veranstaltungen/Module belegt worden sind. Achten Sie also auf die „Anschlussfähigkeit“ ihres in Jena fortzusetzenden Studiums (ggf. sollten Sie insoweit die Studienberatung aufsuchen).

 

Praxisprojekt

Das in der Studienordnung des FB SW der EAH vorgesehene Praxisprojekt soll ein Auslandsstudium nicht verhindern. Deshalb brauchen Studierende, die im 5. Semester Studienanteile im Ausland erbringen, auf Antrag kein Praxisprojekt absolvieren, wenn sie an der ausländischen Hochschule weitreichende äquivalente Leistungen mit Praxisbezug nachgewiesen haben. Das Vorliegen derartiger Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit der Leistungsbenotung wird vom Erasmus-Koordinator in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss vorgenommen. Entsprechendes gilt für Studierende, die im 5. und/oder im 6. Semester im Ausland studieren.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich auch mit unserem Praxisamt (Peter Scharffenberg) in Verbindung setzen.

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